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Freitag, 7. Januar 2011

Urteile die Sie beim Online Trading kennen sollten

Das Niedrigpreis-Urteil
Eine Ebay-Versteigerung verliert ihre Gültigkeit auch bei einem viel zu niedrigen Ergebnis nicht. So sprach das Amtsgericht München einem Käufer ein Auto für den Spottpreis von 100 Euro zu. Dieser hatte im Auktionsportal rechtens den Zuschlag erhalten.
Das Markenartikel-Urteil
Ein Markenartikel-Hersteller hat die Möglichkeit, den Verkauf seiner Produkte bei Ebay zu verbieten, weil die Internet-Plattform nicht die Atmosphäre eines Fachgeschäfts bietet. Das Landgericht Mannheim gab damit einem Produzenten von Scout-Schulranzen Recht.
Das Foto-Urteil
Fremde Fotos dürfen nicht ungenehmigt bei Verkäufen im Online-Auktionshaus verwendet werden. Dies geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hervor. Das heißt: Die Objekte am besten selbst ablichten, dann gibt es keine Probleme mit dem Copyright.
Das Rolex-Urteil
Wird im Internet mit gefälschter Ware gehandelt, haftet das jeweilige Online-Auktionshaus für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall waren auf einer Online-Plattform falsche Rolex-Uhren gehandelt worden. Diese waren sogar als Plagiate gekennzeichnet, dennoch sei das Auktionshaus laut Gericht angehalten, den Handel solcher Produkte erst gar nicht zu ermöglichen.
Das Kopierschutz-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass auch Privatpersonen keine Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs verkaufen dürfen.
Das Namensklau-Urteil
Ebay muss aktiv gegen "Namensklau" vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte für einen Ingenieur aus Sachsen, unter dessen Namen ein anderer Ebay-Nutzer Kleidung verkauft hatte. Sobald ein Betroffener auf derartige Vorgänge hinweise, habe Ebay die Pflicht, den "falschen" Anbieter zu sperren und weiteren Missbrauch zu verhindern.
Das Anwalt-Urteil
Die Online-Ersteigerung rechtsanwaltlicher Beratungen ist juristisch bedenkenlos. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam zu der Ansicht, dass derartige Angebote nicht gegen das Berufsrecht der Anwälte verstießen.
Das Elfenbein-Urteil
Den Handel mit Elfenbein auf seiner Internetplattform hat Ebay weltweit verboten. Klaviere und Möbel mit Elfenbeinteilen, die vor 1900 produziert wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Ebay will dem aufkommenden, illegalen Elfenbeinschmuggel damit keinen Raum bieten.
Das Gelderstattungs-Urteil
Treten an einem im Internet ersteigerten Produkt Mängel auf, muss der Verkäufer den Kaufpreis auch zurückerstatten, wenn der Käufer eine schlechte Bewertung über ihn ins Internet gestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Das Fell-Urteil
Den Handel mit Hunde- und Katzenfellen hat Ebay seit dem 15. Juli 2008 untersagt. Unter das Verbot fallen sämtliche Waren, die aus Hunde- oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen produziert wurden. (Pelze, Kleidungsstücke mit Pelzbesatz, Pelzdecken, Echtfellspielzeuge). Das Verbot bezieht sich vorerst auf die deutschsprachigen Seiten www.ebay.de, www.ebay.ch und www.ebay.at.
Quelle:"Stern", eigene Recherche
Diese Ebay-Urteile sollten Sie kennen | RP ONLINE

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