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Mittwoch, 9. Februar 2011

Private Verkäufe und die Umsatzsteuer

Die verheirateten Kläger versteigerten über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren auf “e-bay” mehr als 1.200 Artikel und erzielten damit zwischen 20.000 € und 30.000 € jährlich. Der Grenzbetrag für Kleinunternehmer liegt bei 17.500 Euro im Kalenderjahr.
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Also wer im Jahr nebenher so viel online einnimmt, wie eine mehrköpfige Familie in Deutschland zum Leben hat, der sollte sich nach unserer Meinung wirklich sehr intensiv fragen, ob dafür nicht Steuern anfallen könnten!

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