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Samstag, 25. Dezember 2010

Tabak und Alkohol im Versandhandel – was muss beim Jugendschutz beachtet werden?

Die deutschen Jugendschutzregelungen gelten als streng. Egal ob es um Filme, Computer- und Videospiele, den Aufenthalt in Diskotheken, Alkohol oder Zigaretten geht. Es gibt im Jugendschutzgesetz Altersgrenzen die von Veranstaltern und Händlern strikt eingehalten werden müssen, anderenfalls drohen ihnen empfindliche Strafe.

Für den Versandhandel von Tabak und Alkohol fehlen entsprechende Regelungen allerdings komplett.

Bislang gibt es allerdings lediglich eine uns bekannte gerichtliche Entscheidung zu dem Thema, man kann daher nicht von einer sicheren Rechtsprechung sprechen. Händler können nicht sicher sein, ob Gerichte dieses Thema in Zukunft vielleicht anders beurteilen oder der Gesetzgeber auch für Tabak und Alkohol ausdrückliche Versandbeschränkungen einführt. Daher sollten Händler auch im Versandhandel im Rahmen einer freiwillig nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Altersgrenzen sicherstellen zu können.

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