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Mittwoch, 10. August 2011

eBay, PayPal und Online Auktionen per Mobile

Es wird wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, bis mehr Menschen während der Zugfahrt oder beim Shoppen gehen in der Stadt übers Mobile Ihre Schnäppchen tätigen als zu Hause vor dem PC. Was sich natürlich auch in der Welt der Hochfinanz niederschlägt. Jetzt kommen ein paar Zahlen von denen sicherlich 100% der in Deutschland ansässigen Online Auktionshäuser nur träumen können.

Freitag, 7. Januar 2011

Urteile die Sie beim Online Trading kennen sollten

Das Niedrigpreis-Urteil
Eine Ebay-Versteigerung verliert ihre Gültigkeit auch bei einem viel zu niedrigen Ergebnis nicht. So sprach das Amtsgericht München einem Käufer ein Auto für den Spottpreis von 100 Euro zu. Dieser hatte im Auktionsportal rechtens den Zuschlag erhalten.
Das Markenartikel-Urteil
Ein Markenartikel-Hersteller hat die Möglichkeit, den Verkauf seiner Produkte bei Ebay zu verbieten, weil die Internet-Plattform nicht die Atmosphäre eines Fachgeschäfts bietet. Das Landgericht Mannheim gab damit einem Produzenten von Scout-Schulranzen Recht.
Das Foto-Urteil
Fremde Fotos dürfen nicht ungenehmigt bei Verkäufen im Online-Auktionshaus verwendet werden. Dies geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hervor. Das heißt: Die Objekte am besten selbst ablichten, dann gibt es keine Probleme mit dem Copyright.
Das Rolex-Urteil
Wird im Internet mit gefälschter Ware gehandelt, haftet das jeweilige Online-Auktionshaus für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall waren auf einer Online-Plattform falsche Rolex-Uhren gehandelt worden. Diese waren sogar als Plagiate gekennzeichnet, dennoch sei das Auktionshaus laut Gericht angehalten, den Handel solcher Produkte erst gar nicht zu ermöglichen.
Das Kopierschutz-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass auch Privatpersonen keine Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs verkaufen dürfen.
Das Namensklau-Urteil
Ebay muss aktiv gegen "Namensklau" vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte für einen Ingenieur aus Sachsen, unter dessen Namen ein anderer Ebay-Nutzer Kleidung verkauft hatte. Sobald ein Betroffener auf derartige Vorgänge hinweise, habe Ebay die Pflicht, den "falschen" Anbieter zu sperren und weiteren Missbrauch zu verhindern.
Das Anwalt-Urteil
Die Online-Ersteigerung rechtsanwaltlicher Beratungen ist juristisch bedenkenlos. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam zu der Ansicht, dass derartige Angebote nicht gegen das Berufsrecht der Anwälte verstießen.
Das Elfenbein-Urteil
Den Handel mit Elfenbein auf seiner Internetplattform hat Ebay weltweit verboten. Klaviere und Möbel mit Elfenbeinteilen, die vor 1900 produziert wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Ebay will dem aufkommenden, illegalen Elfenbeinschmuggel damit keinen Raum bieten.
Das Gelderstattungs-Urteil
Treten an einem im Internet ersteigerten Produkt Mängel auf, muss der Verkäufer den Kaufpreis auch zurückerstatten, wenn der Käufer eine schlechte Bewertung über ihn ins Internet gestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Das Fell-Urteil
Den Handel mit Hunde- und Katzenfellen hat Ebay seit dem 15. Juli 2008 untersagt. Unter das Verbot fallen sämtliche Waren, die aus Hunde- oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen produziert wurden. (Pelze, Kleidungsstücke mit Pelzbesatz, Pelzdecken, Echtfellspielzeuge). Das Verbot bezieht sich vorerst auf die deutschsprachigen Seiten www.ebay.de, www.ebay.ch und www.ebay.at.
Quelle:"Stern", eigene Recherche
Diese Ebay-Urteile sollten Sie kennen | RP ONLINE

Samstag, 25. Dezember 2010

MP3-Downloads Die beliebtesten Gratis Artikel

Kostenlos ist immer beliebt, auch bei Amazon, vor allen Dingen, wenn es sich bei dem kostenlosen Angebot, nicht um nutzlosem Schrott oder Müll handelt! Deshalb befinden sich unter den Bestsellern bei Amazon auch die kostenlosen Ohrwürmer!

Amazon.de Bestseller MP3-Downloads: Die beliebtesten Artikel bei Amazon.de (Stündlich aktualisiert)

Online-Handel: Duell im Netz - Wer ist der beste Versandhändler?

Der Mensch ist ja bekanntlich ein Gewohnheitstier. Das Bekannte ist auch im Online-Handel offenbar stets erste Wahl für den Kunden. So kommt es, dass die Marktanteile im Internet in den Segmenten Computer, Haushaltsgeräte, Bücher und CDs, recht klar verteilt sind. Es dominieren dort nämlich Amazon und – wie könnte es anders sein – eBay, die zusammen 90 Prozent der deutschen Nachfrager auf sich vereinen. Obwohl auch Otto und Tchibo große Wettbewerber des eCommerce sind, teilen sie sich in dieser Sparte die nicht einmal zehn Prozent, die übrig bleiben.
"Amazon und Ebay kämpfen seit Jahren um die Vorherrschaft im Online-Shopping. Doch wer hat die Nase wirklich vorn?"

Amazon und Ebay buhlen beide mit Rabatten und günstigen Versandkosten um einen der größten Märkte des dritten Jahrtausends. Längst übertrifft ihr Börsenwert den von stationären Händlern wie Macy´s oder H&M. Amazons Aktienkurs legte binnen fünf Jahren um mehr als 200 Prozent zu und markierte zuletzt bei 140 Euro ein neues Allzeithoch.

Mit 80 Milliarden Dollar ist der größte Versandhändler der Welt nun doppelt so viel wert wie Ebay. Ist das Duell damit entschieden? Kann Ebay noch einmal kontern? Wir lassen die Rivalen in sieben Kategorien gegeneinander antreten. Wer gewinnt? Wessen Aktie ist das bessere Investment?

Online-Handel: Duell im Netz - Online-Handel - FOCUS Online

Sonntag, 17. Oktober 2010

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Samstag, 4. September 2010

Pimp your feedbacks

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Mit den folgenden Codesnippets können Sie den Feedbacks für Ihre Käufe und Verkäufe in eBay oder den vielen anderen schnuckeligen Auktionshäusern unseres Katalogs ein schickeres Design verpassen.

Mittwoch, 14. Juli 2010

Auktionen & Annoncen leicht gemacht

Wir haben uns mal wieder an einer Sammlung für Firefox Addins versucht. Unser Ziel war diesmal, nützliche Addins zu sammeln um mit Firefox das private Cybertrading

Wir haben uns mal wieder an einer Sammlung für Firefox Addins versucht. Unser Ziel war diesmal, nützliche Addins zu sammeln um mit Firefox das private Cybertrading in Auktionshäusern und Annoncenportalen wie eBay, Craigslist, Amazon, eGun,.... besser zu handeln.