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Mittwoch, 10. August 2011

eBay, PayPal und Online Auktionen per Mobile

Es wird wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, bis mehr Menschen während der Zugfahrt oder beim Shoppen gehen in der Stadt übers Mobile Ihre Schnäppchen tätigen als zu Hause vor dem PC. Was sich natürlich auch in der Welt der Hochfinanz niederschlägt. Jetzt kommen ein paar Zahlen von denen sicherlich 100% der in Deutschland ansässigen Online Auktionshäuser nur träumen können.
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eBay setzt weiter auf PayPal - Mobile-Geschäft soll vier Mrd. Dollar erreichen
... eBay im jüngsten Quartal einen Gewinnrückgang hinnehmen ...
Insgesamt blieb eBay ... weiter auf Wachstumskurs und dürfte in diesem Jahr erstmals ... die Umsatzmarke von zehn Mrd. US-Dollar knacken.
PayPal goes offline
Wachstumsmotor ... eBays Online-Zahlungsdivision PayPal ... konnte ihre Erlöse im jüngsten Quartal um 31 Prozent auf 1,07 Mrd. US-Dollar steigern ...
http://www.it-times.de/news/hintergrundbericht/datum/2011/07/26/ebay-setzt-weiter-auf-paypal-mobile-geschaeft-soll-vier-mrd-dollar-erreichen/
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eBay hat  in den vergangenen sechs Monaten eine große Shoppingtour und sechs weitere große Firmen aufgekauft, PayPal soll jetzt auch noch an die Kassen der Supermärkte etc. kommen, wahrscheinlich werden wohl sämtliche eBay Shop Betreiber in den nächsten Monaten nette Briefe bekommen, die Sie wohl kaum abschlagen können.

Nach unserer Meinung ist es schon schwierig genug ein eigenes Onlne Auktionshaus zu betreiben, ganz besonders bei der absolut schwierigen deutschen Rechtslage. Die Aufgabe das Online Auktionshaus aber auch noch fürs Mobile aufzubereiten, dürfte die Ressourcen der meisten Online Auktionshaus Betreiber aber bei weitem überschreiten!

Sonntag, 7. August 2011

Neues Widderrufsrecht im Online Handel macht Ärger!


Neues Widerrufsrecht im Online-Handel - neue Widerrufsbelehrung am 04.08.2011 ...

anwalt24.de - ‎05.08.2011‎
Es gibt eine neue Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und verbundene Verträge. Die gesetzliche Änderung ist am 04.08.2011 in Kraft getreten. Erfahren Sie hier mehr über wichtige Änderungen. Zudem ist das neue Muster für die ...

Wichtig für Online-Händler: Ab sofort gilt neues Widerrufsrecht

PRESSESCHLEUDER (Pressemitteilung) - ‎05.08.2011‎
Nach den umfangreichen Änderungen von Juni 2010 hat der Gesetzgeber weitere Änderungen im deutschen Widerrufsrecht beschlossen, die bereits am 04. August 2011 in Kraft treten. Das “Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf ...

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung im Onlinehandel bezüglich Wertersatz seit dem ...

anwalt24.de - ‎04.08.2011‎
Das Widerrufsrecht für Verbraucher und damit auch die Widerrufsbelehrung im Bereich des elektronischen Handels wurden wieder einmal geändert. Die Neuregelungen sind heute in Kraft getreten. Der Hintergrund für die Änderung des Widerrufsrechts im ...

Neues Widerrufsrecht

luebeckonline.com - ‎04.08.2011‎
Zum 4.8.2011 sind neue Regelungen betreffend des Widerrufsrechtes in Kraft getreten. Alle Belehrungen sind bis spätestens 4.11.2011 abzuändern. Am 04.08.2011 ist das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von ...

Neues Widerrufsrecht im Distanzhandel

DerHandel.de - ‎04.08.2011‎
Heute tritt ein neues Widerrufs- und Rückgaberecht für Onlinehändler in Kraft. Webshopbetreiber haben nun drei Monate Zeit, ihre Widerrufsbelehrungen zu ändern. Beschlossen hat der Bundestag die Änderungen des Widerrufs- und Rückgaberechts am 26. ...

Fernabsatz: Neue Vorschriften zum Widerruf

ITespresso.de - ‎04.08.2011‎
Im Mai wurde das Fernabsatzrecht überarbeitet, seit heute gelten die neuen Regelungen, durch die sich unter anderem die Vorschriften zum Wertersatz beim Widerruf ändern. Die Folge: die Widerrufsbelehrung muss angepasst werden. ...

Neues Gesetz zum Widerrufsrecht gültig

Markt und Mittelstand - ‎03.08.2011‎
(stg) Heute treten die Änderungen im Widerrufs- und Rückgaberecht beim Online-Handel in Kraft, die der Bundestag im Mai beschlossen hat. Jeder Internetshopbetreiber sollte danach seine Widerrufsbelehrungen anpassen. ...

Wertersatz: Ab heute gilt neue Widerrufsbelehrung für Online-Händler

www.computerbetrug.de - ‎03.08.2011‎
Online-Händler aufgepasst: Ab 4. August gilt in Deutschland eine neue Widerrufsbelehrung. Wer rechtlichen Ärger vermeiden möchte, sollte seine Widerrufsbelehrung entsprechend ändern. Das sogenannte "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den ...

Neue Widerrufsbelehrung ab dem 04.08.2011

anwalt24.de - ‎03.08.2011‎
Ab dem 04.08.2011 treten unlängst beschlossene Änderungen des gesetzlichen Widerrufsrechts für den Fernabsatzverkehr in Kraft. Mit den Änderungen reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des EuGH, nach der ein genereller Wertersatz für ...

Neue Muster-Widerrufsbelehrung 2011: Was Online-Shopbetreiber und eBay-Händler ...

e-Recht24.de - ‎03.08.2011‎
Auch im Jahr 2011 gibt es wieder ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung, die Onlineshopbetreiber und eBay-Händler in ihre Kaufprozesse integrieren müssen, wenn Verträge mit Privatpersonen (Verbrauchern) geschlossen werden. ...

Sonntag, 5. Juni 2011

Online-Auktionen: Es muss nicht immer Ebay sein - Ebay-Alternativen - FOCUS Online

Focus Kolumne - Es muss nicht immer Ebay sein (2009)
Es ist zwar nicht gerade der neuste Tip aber irgendwie sind die 7 Seiten, doch recht nett. Vor allen Dingen, wenn Sie die verlinkten Auktionshäuser besuchen möchten, denn ein gutes Drittel der Empfehlungen sind nicht mehr existent!

Online-Auktionen: Es muss nicht immer Ebay sein - Ebay-Alternativen - FOCUS Online: "Weltweit pilgern Schnäppchenjäger zu Ebay – dabei gibt es andere Auktionshäuser, die dem Platzhirsch auf die Pelle rücken."

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Mittwoch, 18. Mai 2011

Polizei verhindert Versteigerung von Zweijähriger

Ein zweijähriges Mädchen sollte in den USA bei Ebay versteigert werden: Eine junge Frau hatte das Kind dort angeboten - angeblich nur, um zu testen, wie das Online-Auktionshaus funktioniert.

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eBay legt bei den Verkaufsprovisionen kräftig nach

Hamburger Abendblatt Ebay setzt auf Profi-Händler. Hamburg. Matthias Nägele ist stinksauer auf Ebay. Gerne würde der Hamburger seine alte Modelleisenbahn samt Gelände und Gebäuden über das Online-Auktionshaus versteigern. Doch wenn der Verkauf nicht in wenigen Wochen über ... weitere Informationen » » ähnliche Artikel » »

Mittwoch, 4. Mai 2011

Die Highlights der heutigen Updates

Staedteshopping.de stärkt regionale Beziehungen
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Auktion Lastminute - sehen, was gerade für einen Euro ausläuft ..
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Nachts Schnäppchen bei eBay machen mit Nachtsparer.de
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Über 300 ausgesuchte Links für Online Auktionen allein auf der Startseite
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kostenlos Sammelobjekte kaufen, verkaufen, suchen oder auch nur präsentieren!!
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Mittwoch, 9. Februar 2011

Kleinanzeigenmärkte auf Webs von Gemeinden und Städten


Städte und Gemeinden sind erst recht pleite, wenn sich ganz Deutschland schon zum Armenhaus Europas mausert. Neue Formen der öffentlichen Vermarktung sind dann gefragt. Wie das geschehen kann, können Sie an der Stadt Köln z.B. im dortigen Kleinanzeigenportal beobachten. Unter der Webadresse koeln.de/kleinanzeigen/ finden Sie topaktuell das komplette Angebot des riesigen ebay-Kleinanzeigenmarktes. Das Extra auf koeln.de: Kleinanzeigen aus Köln und Umgebung werden Ihnen gleich auf der Startseite des Kleinanzeigenteils angezeigt und so besonders hervorgehoben. Das erspart Ihnen die mühsame Suche nach Schnäppchen aus der Region und hilft Ihnen bei der Präsentation eigener Kleinanzeigen auf koeln.de. weitere Informationen » »
koeln.de wird als digitale Plattform für Köln im Auftrag der Stadt Köln von NetCologne betrieben. Das offizielle Portal der Stadt Köln finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Die NetCologne-Onlineredaktion betreut außer koeln.de weitere Internetangebote wie die Community www.fruen.de, das NetCologne-Kundenportal www.internetcologne.de und das Foto- und Video-Portal www.rheinvideo.de. Zum koeln.de-Netzwerk (Vermarktungsgemeinschaft) gehören außerdem die Online-Angebote der Kölner Museen www.museenkoeln.de und der gemeinsame Internet-Auftritt der freien Kölner Theater unter www.theaterszene-koeln.de.

Private Verkäufe und die Umsatzsteuer

Die verheirateten Kläger versteigerten über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren auf “e-bay” mehr als 1.200 Artikel und erzielten damit zwischen 20.000 € und 30.000 € jährlich. Der Grenzbetrag für Kleinunternehmer liegt bei 17.500 Euro im Kalenderjahr.
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Also wer im Jahr nebenher so viel online einnimmt, wie eine mehrköpfige Familie in Deutschland zum Leben hat, der sollte sich nach unserer Meinung wirklich sehr intensiv fragen, ob dafür nicht Steuern anfallen könnten!

Samstag, 5. Februar 2011

Nepper, Schlepper und Bauernfänger

Päärchen sieht die Sache immer noch locker

Unaufgeregt und locker wirkten der Mönchengladbacher (33) und seine Freundin (32), als sie Platz auf der Anklagebank nahmen. Erstaunlich, denn immerhin warf der Staatsanwalt den Angeklagten gemeinschaftlichen Betrug in 19 Fällen in Mönchengladbach und im gesamten Bundesgebiet vor. weitere Informationen » »

Weinsauerkraut, aber kein Telefon.

Über Ebay-Kleinanzeigen wurde Handy für sensationell günstige 210 Euro gekauft, doch im Nachnahme-Paket waren nur 500-Gramm Weinsauerkraut. weitere Informationen » »

Iphone anbezahlt aber das Gerät kommt nicht

Ein in der Nähe befindliches gebrauchtes Apple Iphone wurde in einem Kleinanzeigen Markt offeriert, da jedoch sich der Verkäufer für eine längere Zeit am anderen Ende von Deutschland befinden wird wurde eine Anzahlung vereinbart und die Restsumme sollte nach dem Wareneingang erfolgen, doch die Ware kommt nicht und der Kontakt brach ab. weitere Informationen » »

Profi-Langfinger als Powerseller im Onlineshop gefasst

Der Powerseller Profi wird verdächtigt, seit Oktober 2010 in Karlsruhe, Rhein-Neckar und der Südpfalz rund 150 Radkappensätze und Spezialwerkzeuge seines Arbeitgebers gestohlen und übers Internet verkauft zu haben. Der 27-Jährige richtete damit einen Schaden von weit über 15.000.- Euro an. Bei den Recherchen stießen die Ermittler im Angebot eines Internet-Auktionshauses auf auffällige Parallelen mit gemeldeten Diebstählen. Da gestohlene Gegenstände kein Eigentum werden können, dürfte somit manches Schnäppchen aus dem Internet sich bald als Fehlinvestition entpuppen, allerdings nur für diejenigen die den Diebstahl auch zur Anzeige brachten. weitere Informationen » »

Verlockende Anzeige "Spielekonsole zu verschenken" entpuppt sich als Betrug

In verschiedenen Anzeigeblättern werden kostenlos Spielekonsolen angeboten, sofern die Kosten für die Annonce und für den Versand der Konsole übernommen werden, da wegen eines Umzugs die ein Jahr alte Spielekonsole mit verschiedenen Spielen zu verschenken sei. Doch nach dem Abgang des Geldes auf der Bank bleibt der Eingang des Spielewunders aus. weitere Informationen » »

eBay-Betrüger kassiert in Österreich ca. 5000 Euro

In eBay wurden in über 24 Fällen Elektrowerkzeuge angeboten und nicht geliefert. Ganz besonders ärgerlich ist, da der Kaufpreis im Voraus kassiert wird, daß der Aufenthalt des offensichtlich ausländischen Verdächtigen nicht ermittelt werden kann. weitere Informationen » »

Vorsicht Abzocke! Die Methoden der Adressensammler

Einige Private und fast alle Unternehmen kennen den Ablauf! Kaum wurde die Adresse in einem Register eingetragen, flattern unzählige Briefe und e@Mails ins Haus. Doch darunter befinden sich viele dubiose Angebote mit amtlich klingenden Zahlungsaufforderungen - die zwar alle einen sehr seriösen Eindruck erwecken aber nur das schnelle Geld. wollen und völlig unberechtigte Forderungen bzw. nutzlose Angebote enthalten, wie z.B. 600 Euro für eine wertlose Anzeige in einem Adressbuchverlag den niemand interessiert, etc.

Sie können sich schützen - hier ein paar Tipps:

  • Bevor Sie Ihre Ware übergeben, sollten Schecks unwiderruflich und nicht nur vorläufig auf ihrem Konto eingegangen sein,
  • Überzahlungen sollten Sie nicht mit einer Rückzahlung quittieren, sofern Sie sich nicht scher sein können, daß der Zahlungseingang auf Ihrem Konto verbleibt,
  • Akzeptieren Sie niemals Zahlungen per Bargeldtransfer wie Western Union oder Money Gram,
  • Schlechtes und gebrochenes Deutsch oder fremdsprachige Anfragen und Angebote sollten nicht Ihr Mitgefühl sondern Ihre Vorsicht erwecken,
  • Kostenpflichtige Servicerufnummern (z.B. 0900 / 0137 etc.) generieren oft nur Gebühren und beinhalten kein seriöses Angebot,
  • Sind Sie einem Betrug aufgesessen, dann melden Sie den Fall unbedingt der Polizei und dem Support des Verlages oder des Online Portal Betreibers!

Viele der oben genannten Probleme können umgangen werden, wenn ein Treuhandservice wie z.B. der von Paypal etc. genutzt wird. Neben den bekannten Risiken für Käufer haben beim Treuhandservice sich inzwischen aber auch für Verkäufer etliche Fallen heraus kristallisiert:

  • Niemals die Ware ohne Barzahlung persönlich Übergeben,
  • Nur den für alle Online nachvollziehbaren Versand nutzen,
  • Immer nur an die hinterlegte / verifizierte Adresse verschicken,
  • Eigenes Guthaben auf dem Treuhand Konto regelmäßig und schnell leeren,
  • Bei Sperrung des Treuhand Kontos keine Zahlungen mehr auf dieses Konto akzeptieren!

Bei PayPal sollen z.Zt. 2,5 Milliarden Dollar auf eingefrorenen Konten liegen. Das fällt in einem so reichen Land wie Deutschland, was 1.200 Milliarden für zockende Banken aus dem Ärmel schütteln kann, natürlich nicht auf, aber versuchen Sie mal vom selben Staat 50 Cent für Ihre kaputten Beiserchen zu bekommen.

Nähe zur Region statt Anonymität

Auf regionaler Eben brauchen Sie sich in den allermeisten Fällen glücklicherweise keine Gedanken um die Sicherheit zu machen. Den mit Bekannten vor der eigenen Haustüre können Sie wie gewohnt vertrauensvoll handeln und alles Wichtige im persönlichen Gespräch klären. Das ist nicht nur der sicherste Weg des Kaufens sondern auch des Verkaufens, es ist der große Vorteil, den die heimatliche Region gegenüber den weltweiten Online-Portalen bietet.

Freitag, 7. Januar 2011

Urteile die Sie beim Online Trading kennen sollten

Das Niedrigpreis-Urteil
Eine Ebay-Versteigerung verliert ihre Gültigkeit auch bei einem viel zu niedrigen Ergebnis nicht. So sprach das Amtsgericht München einem Käufer ein Auto für den Spottpreis von 100 Euro zu. Dieser hatte im Auktionsportal rechtens den Zuschlag erhalten.
Das Markenartikel-Urteil
Ein Markenartikel-Hersteller hat die Möglichkeit, den Verkauf seiner Produkte bei Ebay zu verbieten, weil die Internet-Plattform nicht die Atmosphäre eines Fachgeschäfts bietet. Das Landgericht Mannheim gab damit einem Produzenten von Scout-Schulranzen Recht.
Das Foto-Urteil
Fremde Fotos dürfen nicht ungenehmigt bei Verkäufen im Online-Auktionshaus verwendet werden. Dies geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hervor. Das heißt: Die Objekte am besten selbst ablichten, dann gibt es keine Probleme mit dem Copyright.
Das Rolex-Urteil
Wird im Internet mit gefälschter Ware gehandelt, haftet das jeweilige Online-Auktionshaus für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall waren auf einer Online-Plattform falsche Rolex-Uhren gehandelt worden. Diese waren sogar als Plagiate gekennzeichnet, dennoch sei das Auktionshaus laut Gericht angehalten, den Handel solcher Produkte erst gar nicht zu ermöglichen.
Das Kopierschutz-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass auch Privatpersonen keine Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs verkaufen dürfen.
Das Namensklau-Urteil
Ebay muss aktiv gegen "Namensklau" vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte für einen Ingenieur aus Sachsen, unter dessen Namen ein anderer Ebay-Nutzer Kleidung verkauft hatte. Sobald ein Betroffener auf derartige Vorgänge hinweise, habe Ebay die Pflicht, den "falschen" Anbieter zu sperren und weiteren Missbrauch zu verhindern.
Das Anwalt-Urteil
Die Online-Ersteigerung rechtsanwaltlicher Beratungen ist juristisch bedenkenlos. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam zu der Ansicht, dass derartige Angebote nicht gegen das Berufsrecht der Anwälte verstießen.
Das Elfenbein-Urteil
Den Handel mit Elfenbein auf seiner Internetplattform hat Ebay weltweit verboten. Klaviere und Möbel mit Elfenbeinteilen, die vor 1900 produziert wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Ebay will dem aufkommenden, illegalen Elfenbeinschmuggel damit keinen Raum bieten.
Das Gelderstattungs-Urteil
Treten an einem im Internet ersteigerten Produkt Mängel auf, muss der Verkäufer den Kaufpreis auch zurückerstatten, wenn der Käufer eine schlechte Bewertung über ihn ins Internet gestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Das Fell-Urteil
Den Handel mit Hunde- und Katzenfellen hat Ebay seit dem 15. Juli 2008 untersagt. Unter das Verbot fallen sämtliche Waren, die aus Hunde- oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen produziert wurden. (Pelze, Kleidungsstücke mit Pelzbesatz, Pelzdecken, Echtfellspielzeuge). Das Verbot bezieht sich vorerst auf die deutschsprachigen Seiten www.ebay.de, www.ebay.ch und www.ebay.at.
Quelle:"Stern", eigene Recherche
Diese Ebay-Urteile sollten Sie kennen | RP ONLINE

Montag, 3. Januar 2011

Recycling: Verkauft eure unerwünschten Gadgets bei eBay

Recycling: Verkauft eure unerwünschten Gadgets bei eBay: "Man nehme irgendein ein altes Gadget, das keiner wirklich haben möchte. Dieses stellt man bei eBay ein und die Online-Auktionsplattform übernimmt die Versandkosten. Man schickt es ein, eBay untersucht das Gerät zwei Tage lang, um festzustellen ob es das hält, was es verspricht. Ist das der Fall, dann kriegt man sein Geld überwiesen und darf sich freuen. Falls nicht, hat man es immerhin los und musste dafür nichts bezahlen."

Bisher leider nur im ehemaligen Land der unbegrenzten Möglichkeiten (Amerika ) zu realisieren!

DAS GADGET WEBLOG - DIGITAL LIFESTYLE TODAY AND TOMORROW

Samstag, 25. Dezember 2010

Online-Handel: Duell im Netz - Wer ist der beste Versandhändler?

Der Mensch ist ja bekanntlich ein Gewohnheitstier. Das Bekannte ist auch im Online-Handel offenbar stets erste Wahl für den Kunden. So kommt es, dass die Marktanteile im Internet in den Segmenten Computer, Haushaltsgeräte, Bücher und CDs, recht klar verteilt sind. Es dominieren dort nämlich Amazon und – wie könnte es anders sein – eBay, die zusammen 90 Prozent der deutschen Nachfrager auf sich vereinen. Obwohl auch Otto und Tchibo große Wettbewerber des eCommerce sind, teilen sie sich in dieser Sparte die nicht einmal zehn Prozent, die übrig bleiben.
"Amazon und Ebay kämpfen seit Jahren um die Vorherrschaft im Online-Shopping. Doch wer hat die Nase wirklich vorn?"

Amazon und Ebay buhlen beide mit Rabatten und günstigen Versandkosten um einen der größten Märkte des dritten Jahrtausends. Längst übertrifft ihr Börsenwert den von stationären Händlern wie Macy´s oder H&M. Amazons Aktienkurs legte binnen fünf Jahren um mehr als 200 Prozent zu und markierte zuletzt bei 140 Euro ein neues Allzeithoch.

Mit 80 Milliarden Dollar ist der größte Versandhändler der Welt nun doppelt so viel wert wie Ebay. Ist das Duell damit entschieden? Kann Ebay noch einmal kontern? Wir lassen die Rivalen in sieben Kategorien gegeneinander antreten. Wer gewinnt? Wessen Aktie ist das bessere Investment?

Online-Handel: Duell im Netz - Online-Handel - FOCUS Online

Ebay leistet sich Internet-Einkaufsclub - Brands4friends

Brands4friends kostet eBay 150 Millionen Euro. Brands4friends bleibt gern unter sich und empfiehlt sich gegenseitig Schnäppchen. Der Club hat aktuell etwa 3,5 Millionen Mitglieder und hat bisher eine Vielzahl unterschiedlicher Aktionen mit mehr als 600 Top-Marken in Verbindung mit den Portalen studiVZ und MeinVZ durchgeführt, darunter international renommierte Designer-Marken wie Buffalo, Calvin Klein und Diesel. Das ist nichts anderes als eine große Rabattschlacht, denn der Rabatt wird einfach hinter der Fassade eines Clubs gewährt.

Ebay leistet sich Internet-Einkaufsclub - Nachrichten Print - DIE WELT - Wirtschaft - WELT ONLINE

Sonntag, 12. Dezember 2010

Gutes Feature bei Ricardo.ch

Wir haben heute ein praktisches Feature bei Ricardo.ch entdeckt. Nicht benutzte Benutzerkonten werden von ricardo.ch nach 18 Monaten und mehrfacher Vorwarnung automatisch gelöscht.
  • Dadurch werden begehrte und nicht genutzte Usernamen wieder frei.
  • Mit den eingegebenen Daten kann in Folge Löschung keine Schindluder getrieben werden.
Die Schweiz zeigt mal wieder, wie angenehm eine sorgfältige Behandlung der Kundschaft auffallen kann. Während jeder der seinen Account schon mal in eBay gekündigt hat, sich über die weiterhin bestehende innige Verbindung zu eBay wundern darf, fliegen Untätige bei Ricardo automatisch raus!
Also wir finden das hat was!


Sonntag, 31. Oktober 2010

Der Gründer von eBay kanns nicht lassen!

Folgenden Text haben wir in einer Auktion gefunden, in der ein Anbieter seinen Frust über das Bewertungssystem von eBay Luft macht. Andererseits wenns doch war ist!

pierre

Das ist Pierre Omidyar, der Gründer von ebay (1996). Ein Mitglied wie Du und ich.
Der Wert seines Anteils an ebay dürfte bei etwa 4 Milliarden Euro liegen. Wenn du jedes Jahr ein ganze Million auf die Seite räumen kannst, brauchst du dafür höchstens 4000 Jahre.
Wäre sein ursprüngliches Bewertungssystem noch gültig, hätte er vermutlich heute keine 80 %. Gleich seine Allererste war eine Rote.

Dienstag, 19. Oktober 2010

Sichere Shoppingtour im Internet

Immer mehr Menschen nutzen das Internet als Einkaufsmeile. Vielen Deutschen ist der Online-Kauf sogar die liebste Art der Warenbestellung. Doch nicht jedes Schnäppchen aus der virtuellen Ladenwelt erweist sich als Gewinn, denn Betrüger können einem auch dabei das Leben schwer machen. Was tun, wenn man nach einer Bestellung im Internet die bereits im Voraus bezahlte Ware nicht erhält? Grundsätzlich gilt: Ist es zwischen Käufer und Verkäufer zu einem wirksamen Kaufvertrag gekommen, ist der Verkäufer zur Übergabe der Ware verpflichtet. Wie Online-Käufer zu ihrem Recht kommen, ist übersichtlich im Faltblatt „Alles, was Recht ist – Ihre Rechte als Online-Käufer" zusammengefasst. Dieses gibt rechtliche Hinweise beispielsweise zum Widerrufs- und Rückgaberecht. Der Schutz vor Betrügern fängt aber schon vor dem Einkauf im Internet an. Grundsätzlich sollte der eigene Computer gut gesichert werden, um es den Betrügern schwer zu machen, beispielsweise an Passwörter zu kommen. Sieben goldene Regeln zum sicheren Online-Handel helfen dabei, dass aus dem Einkaufsvergnügen kein Horrortrip wird:
  1. Wählen Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals an Dritte weiter.
  2. Achten Sie auf technische Sicherheit bei der Datenübertragung.
  3. Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters.
  4. Prüfen Sie die Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferbedingungen.
  5. Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden bspw. per Rechnung.
  6. Achten Sie auf Ihr Widerrufs- bzw. Ihr Rückgaberecht bei gewerblichen Anbietern.
  7. Schützen Sie sich vor gefälschten E-Mails (Phishing). 

Das Faltblatt „Alles, was Recht ist - Ihre Rechte als Online-Käufer“ ist erhältlich bei der nächsten (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle und als Download im Internet eingestellt unter http://www.kaufenmitverstand.de/recht/recht.php

Sonntag, 17. Oktober 2010

Schnapper Software - eBay Tools - Home

  • Sie sind es leid, immer am Ende einer Auktion überboten zu werden?
  • Sie haben keine Lust, nur wegen einer eBay-Auktion vor dem Computer zu sitzen?
  • Sie haben Bedenken, Ihr eBay-Passwort an Dritte weiterzugeben?
  • Sie wollen richtige Schnäppchen bei eBay-Auktionen machen?
  • Sie verlangen kompetenten, deutschsprachigen Support für Ihre Software?
Dann sollten Sie unbedingt ein Schnapper-Programm einsetzen

Was macht Schnapper-Programme so einzigartig?
  • die Biet-Funktion ist selbstlernend und passt sich automatisch dem Format der eBay-Seiten an.
  • Ihr PC wird automatisch und rechtzeitig zum Bieten aus den Standbymodus oder Ruhezustand geweckt. Das spart Strom und schont Ihren Computer.
  • Es können beliebig viele auch exakt gleichzeitig endende Artikel beboten werden.
  • Schnittstellen zu BayWotch und PreisHai ermöglichen eine bequeme Übernahme von Artikeldaten.
  • Durch den Einsatz von Mehrkanaltechnik sind Artikelaktualisierung und Importe extrem schnell.

Schnapper Software - eBay Tools - Home

Bietassistent (Der bessere Bietagent!)

Bietassistent für ebay - Der bessere Bietagent! Dieses Tool hilft Ihnen, wenn es drauf ankommt.
Sie haben alle Auktionsdaten auf einen Blick in einem Fenster. Alle Daten werden ständig und automatisch aktualisiert. In den letzten 5 min einer Auktion sogar alle paar Sekunden.
Haben Sie sich zum Bieten entschlossen, geben Sie die Gebotsdaten vorab ein, bieten zum selbstgeählten Zeitpunkt schnell auf Knopfdruck. Danach sehen Sie gleich die neue Bieterliste und damit Ihren Erfolg. Weitere Gebotsversuche können zügig hintereinander abgegeben werden. Werden Sie überboten, können Sie sofort gegenhalten. Das zeitaufwändige Eingeben und Laden der Webseiten bei ebay entfällt. Die Gebotshöhe wird automatisch an das aktuelle Höchstgebot angepasst, ist aber zusätzlich frei wählbar.
Die sekundengenaue und kontinuierliche Anzeige der Restzeit ermöglicht optimales Timing des Gebots, Ihre Uhrzeit wird sogar mit der ebay-Zeit synchronisiert.
Zusätzlich sind eine Weckfunktion und ein integrierter Artikelbrowser enthalten. Das Programm besticht durch einfache Bedienung und nur wenige Optionen.
Die Gebote werden manuell angegeben, daher kein illegales Sniper-Programm!

Bietassistent (Der bessere Bietagent!)

Erinnerung .::. Auklook V.3.2.6

Auklook ist ein kleines Tool, das Ihnen ein wenig bei dem Auktionshaus eBay helfen kann.

Sie können mit Auklook ganz einfach Auktionen aufnehmen, und diese Daten auslesen lassen. Dies können z. B. ihre eigenen Auktionen sein, um sich schnell einen Überblick über die aktuellen Gebote zu verschaffen. Dazu brauchen sie dann keine eBay-Seite aufzurufen.

Sie können die letzten Minuten der ablaufenden Auktion genau beobachten, und bekommen jede Änderung sofort mit, ohne dass Sie dazu immer wieder die Internetseite aktualisieren müssen.

Mit diesem Programm können Sie in letzter Sekunde ein Gebot abgeben, da Sie die genaue Zeit in Sekunden ablesen können, bis die Auktion endet.

Erinnerung .::. Auklook V.3.2.6

BayWotch - Beobachten bei eBay!

Sie sind aktiver Benutzer bei eBay? Dann kennen Sie diese Probleme:
Verkäufer: Sie möchten etwas verkaufen, haben aber keinen blassen Schimmer, was Sie dafür verlangen können? Wie hoch sollen Sie den Start- oder den Sofortkaufen-Preis ansetzen? Gibt es andere Benutzer, die ähnliche Artikel verkaufen? Wie ist Angebot und Nachfrage? Zu welchem Preis geht die Ware über die "Ladentheke"? Oder bleiben andere Verkäufer auf ihren Produkten sitzen? Lohnt sich der Verkauf jetzt, oder sollten Sie lieber noch ein paar Tage warten?
Käufer: Sie möchten etwas kaufen. Bei eBay finden Sie schnell die passenden Artikel. Aber wie hoch sollen Sie bieten? Was ist das Teil wirklich wert? Wieviel zahlen andere im Durchschnitt für dieses Produkt? Sollten Sie jetzt zuschlagen, oder lieber noch warten, bis die Marktlage günstiger ist?

BayWotch - Beobachten bei eBay!