Immer mehr Menschen nutzen das Internet als Einkaufsmeile. Vielen Deutschen
ist der Online-Kauf sogar die liebste Art der Warenbestellung. Doch nicht
jedes Schnäppchen aus der virtuellen Ladenwelt erweist sich als Gewinn,
denn Betrüger können einem auch dabei das Leben schwer machen.
Was tun, wenn man nach einer Bestellung im Internet die bereits im Voraus
bezahlte Ware nicht erhält? Grundsätzlich gilt: Ist es zwischen Käufer und
Verkäufer zu einem wirksamen Kaufvertrag gekommen, ist der Verkäufer zur
Übergabe der Ware verpflichtet. Wie Online-Käufer zu ihrem Recht kommen,
ist übersichtlich im Faltblatt „Alles, was Recht ist – Ihre Rechte als
Online-Käufer" zusammengefasst. Dieses gibt rechtliche Hinweise
beispielsweise zum Widerrufs- und Rückgaberecht.
Der Schutz vor Betrügern fängt aber schon vor dem Einkauf im Internet an.
Grundsätzlich sollte der eigene Computer gut gesichert werden, um es den
Betrügern schwer zu machen, beispielsweise an Passwörter zu kommen. Sieben
goldene Regeln zum sicheren Online-Handel helfen dabei, dass aus dem
Einkaufsvergnügen kein Horrortrip wird:
- Wählen Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals an Dritte weiter.
- Achten Sie auf technische Sicherheit bei der Datenübertragung.
- Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters.
- Prüfen Sie die Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferbedingungen.
- Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden bspw. per Rechnung.
- Achten Sie auf Ihr Widerrufs- bzw. Ihr Rückgaberecht bei gewerblichen
Anbietern.
- Schützen Sie sich vor gefälschten E-Mails (Phishing).
Das Faltblatt „Alles, was Recht ist - Ihre Rechte als Online-Käufer“ ist
erhältlich bei der nächsten (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle und
als Download im Internet eingestellt unter
http://www.kaufenmitverstand.de/recht/recht.php
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